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Neue Coronaschutzverordnung des Landes NRW vom 15.12.2020

Das Land NRW hat im Nachgang zu den neuerlichen Bund-Länder-Gesprächen eine Coronaschutzverordnung veröffentlicht, die von morgen an bis 10. Januar 2021 gilt.

Für den Sport gilt nun ein generelles Verbot auf und in allen privaten und öffentlichen Sportanlagen. Ab dem morgigen Tage ist somit auch der Sport auf Tennis-Außenplätzen untersagt.

Die aktuelle Fassung der Verordnung finden Sie unter diesem Link.

Wir informieren zeitnah, sobald die weiteren Regelungen für den Zeitraum nach dem 10.01.2021 bekannt sind.

TENNISVERBAND MITTELRHEIN e.V.

LK

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