Nach der Bund-Länder Vereinbarung von vergangenen Mittwoch hat die Landesregierung NRW heute eine neue Coronaschutzverordnung erlassen, die ab Montag, 02.11.2020, in Kraft tritt. Für den Tennissport und die Tennisvereine in NRW ergeben sich daraus folgende Regelungen:

Allgemeiner Spiel- und Trainingsbetrieb

Es kann ab Montag, dem 02. November 2020, kein Spiel- und Trainingsbetrieb in Sport- und Tennishallen bis zum 30. November 2020 stattfinden.

Ein Spielen auf Tennis-Außenplätzen zu zweit, bzw. unter Personen des eigenen Hausstandes auch zu mehreren, scheint möglich. Wir stehen hier mit dem LSB NRW und darüber mit der Staatskanzlei des Landes NRW in Kontakt und geben hierzu eine definitive Aussage, sobald uns diese Information belastbar zur Verfügung steht.

Mannschafts-Wettspielbetrieb und Turniere

Der Wettspielbetrieb muss ab dem 02.11.2020 bis zum 30.11.2020 ausgesetzt werden. Wie gestern bereits mitgeteilt, sind wir bestrebt, die Wettspiele im Winter weiterhin durchzuführen und werden auch für die Spiele, die im November nicht stattfinden können, Neuansetzungen unter Einbeziehung von Wochenenden in den Ferien (z.B. 2.1./3.1.), an Karneval sowie im April planen. Hierzu werden wir Ihnen und in Abstimmung mit den Hallenbetreibern in den kommenden Tagen unsere weiteren Überlegungen mitteilen.

Die Wettspiele am kommenden Samstag, 31.10., und Sonntag, 01.11., finden wie angesetzt, unter den Auflagen zur Hygiene- und zum Infektionsschutz statt.

Die aktuelle Fassung der Coronaschutzverordnung finden Sie in hier.

Wir werden Sie fortlaufend informieren, sobald uns weitergehende Informationen zur Verfügung stehen.

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